Das Geburtshaus
Räumlichkeiten.
Zuzahlungen.
Zuzahlungen
Die Kosten für die Geburt werden von deiner Krankenkasse übernommen.
Die Rufbereitschaft im Zeitraum von 5 Wochen rund um die Geburt ist eine Wahlleistung und von deiner Krankenkasse in der Regel nicht erstattungsfähig.
Diese Kosten musst du selbst tragen. Die Rufbereitschaftspauschale beträgt bei uns
250,00 Euro.
Hier noch mal eine Erklärung zu dieser Pauschale:
Ab 3 Wochen vor deinem errechneten Termin sind immer 2 Hebammen rund um die Uhr für Dich rufbereit, bis Dein Kind geboren ist. Diese Zeitspanne kostet Geld und kann von uns nicht kostenlos erbracht werden. Ein Tipp: Es lohnt sich dennoch bei der Krankenkasse nachzufragen, manche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten.
Die Pauschale beinhaltet eine 5 Wochen-Rufbereitschaft von 2 Hebammen rund um die Uhr!
Der Betrag kann in einer Summe oder auch nach Absprache in 3 Monatsraten zu je 83,50 Euro gezahlt werden.
